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Zweitwohnsitzer und Auslandsniederösterreicher: Letzte Frist für Wahlrecht

04.12.2017 12:28

NewsLandtagswahl2018

Logo Landtagswahl 2018 © Gemeinde Klein-Pöchlarn

Bei der Landtagswahl am 28. Jänner dürfen Zweitwohnsitzer nicht mehr automatisch wählen. Seit 1. Dezember liegen die Wählerverzeichnisse auf. Wer hier nicht aufscheint, hat noch bis 10. Dezember die Möglichkeit für eine Berichtigung.

250.000 Zweitwohnsitzer in NÖ wurden im Sommer von den NÖ Gemeinden angeschrieben, um herauszufinden, ob und warum diese Personen die Voraussetzungen für ein Wahlrecht am Zweitwohnsitz erfüllen. Die Frist für die Bekanntgabe endete am 30. September.

Berichtigungsantrag bis 10. Dezember möglich

Das Wählerverzeichnis liegt seit 1. Dezember zur Einsicht im Gemeindeamt auf. Wer darin nicht aufscheint, kann bis 10. Dezember einen Berichtigungsantrag einbringen. Darüber muss dann binnen sieben Tagen entschieden werden. Nach der Entscheidung der Gemeindewahlbehörde werden die betroffenen Personen informiert.

Die Frist bis 10. Dezember 2017 gilt auch für die Beantragung eines Auslandsniederösterreicher-Wahlrechtes. Spätere Anträge sind nicht möglich.

In Niederösterreich gibt es 250.000 Zweitwohnsitzer. Wie viele davon wählen dürfen, ist derzeit noch nicht bekannt. Die Landeswahlbehörde dürfte Mitte Dezember die Zahl der Wahlberechtigten bekanntgeben.

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