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Corona-Virus: Neue Verordung der BH Melk für Reiserückkehrer

21.03.2020 17:07

virus

 V E R O R D N U N G 

Die Bezirkshauptmannschaft Melk hat am 21.3.2020 aufgrund der §§ 7 und 24 des Epidemiegesetzes 1950, BGBl. Nr. 186/1950 in der Fassung BGBl. I Nr. 37/2018 verordnet:

Verordnung über die Absonderung von Einreisenden aus bestimmten Gebieten auf dem Landweg nach dem Epidemiegesetz 1950 §1

 

 

 


(1) Österreichische Staatsbürger und Fremde, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Verwaltungsbezirk Melk haben, sind nach Reiserückkehr oder Einreise auf dem Landweg

1. aus den Staatsgebieten von Italien, Schweiz, Liechtenstein, Deutschland, Ungarn und Slowenien sowie

 

2. aus den österreichischen Gemeinden Flachau, Gasteinertal mit den Gemeinden Bad Gastein, Bad Hofgastein und Dorfgastein, Großarltal mit den Kommunen Großarl und Hüttschlag, Heiligenblut, gesamte Arlberg-Region mit Lech, Warth, Schröcken, Ortsteil Stuben der Gemeinde Klösterle und dem Land Tirol 

 

verpflichtet, unverzüglich eine 14-tägige selbstüberwachte Heimquarantäne anzutreten und die zuständige Bezirksverwaltungsbehörde darüber zu informieren.

 

Näheres siehe die angehängte Verordnung der BH Melk

 

Datei herunterladen: PDFHier finden Sie ein Muster des Ärtzlichen Zeugnisses, dass in der Verordnung angeführt ist

 

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